:: Internetschelte und Verlagsverhalten

Herr Sathom hat ja schon davon erzählt (wie viele andere lang vor ihm schon): Vertreter der „Qualitätsmedien“, des „Qualitätsjournalismus“ und der Verlage führen nicht erst seit gestern einen veritablen Kreuzzug wider das Internet, nicht ohne sich dabei die pseudoargumentativen Bälle zuzuspielen: in der „Hamburger Erklärung“ (deren englische Fassung, die der EU-Kommission übergeben wurde, nicht exakt mit dem deutschen Original übereinstimmt; man schaue hier und vergleiche den 6. Absatz jeweils der deutschen und der englischsprachigen Fassung), versuchen die Verlage die EU-Verantwortlichen gegen Internetanbieter einzunehmen, welche ohne Abfuhr von Lizenzgebühren ihre Inhalte weiterverbreiten – was bei kommerzieller Verwertung ja auch nicht unbedingt vertretbar ist. Zugleich wettern „Qualitätsjournalisten“ öffentlich gegen die Weblog-Betreiber, die, gleich ob kommerziell oder nichtkommerziell, Medieninhalte kommentieren und verbreiten, diesen dabei auch kritisch zu Leibe rücken, versuchen sich selbst als die einzig kompetenten Weltdeutungsexperten zu verkaufen und alle, die im Web sich äußern, pauschal als bauchgesteuerte Stammtischpamphletisten hinzustellen, die von Recherche keine Ahnung haben und ohnehin nur ihre irrationalen Vorurteile in den Cyberspace hineinblasen. Denn, so der Tenor, nur man selbst recherchiere ordentlich und präsentiere überprüfte Fakten, kommentiere die dann gar kompetent und veredle sie somit zu Juwelen demokratisch-pluralistischer Meinungsbildung, jene aber schreiben nur ab und labern dann noch irgendeinen Stumpfsinn dazu (im Argument des Abschreibens trifft man sich da mit den Verlegern, welche zwar kommerzielle Anbieter im Auge zu haben angeben, diese aber seltsamerweise nicht nennen können oder wollen – siehe hier). Kurz, die Professionellen des Medienbetriebs zeihen alle, die im Netze publizieren, derjenigen Verfehlungen, welche sie selbst gern begehen, etwa indem sie voneinander abschreiben und Medienmythen generieren, und stellen sich zugleich selbst ein Zertifikat unzweifelhafter Kompetenz und Autorität aus. Last but not least wird viel geschrieben und gesendet über die Web-Welt als ein Reich der Gesetzlosigkeit, darin sich Perverse, Kriminelle und Geisteskranke tummeln, sensationslüstern berichtet darüber, welche Gefahren für persönliche Daten wie eigenes Seelenheil darin lauern.

Lustig, wenn sie sich dann selbst dessen schuldig machen, was sie Anderen vorwerfen, und dabei noch von den ach so schlecht recherchierenden Internetschreibslern erwischt werden.

So veröffentlichte der „Spiegel“ ja kürzlich in Ausgabe 33 einen wilden Artikel über das Netz als rechtsfreie Zone, darin er auch ganz investigativjournalistisch enthüllt, daß Anbieter wie „facebook“ sich in ihren Nutzungsbedingungen vorbehalten, Informationen und Bilder, die von Mitgliedern der facebook-community online gestellt werden, nach Gutdünken zu verwenden und auch an Dritte zu lizensieren, und selbst bei Löschung durch den Nutzer Sicherungskopien von diesen Daten weiterhin zu speichern. Dies, abgesehen davon, daß auch peinliche Selbstdarstellungen von Mitgliedern möglicherweise schon im WWW weiterverbreitet wurden, natürlich eine gegebenenfalls lebenslang währende Falle. Die Betroffen, klagt der „Spiegel“ an, „verkaufen ihren Schatten“ – für immer und auch noch für lau.

Leider nur hat wer herausgefunden, daß der Spiegel – dessen Verlag ebenfalls zu den Unterzeichnern der „Hamburger Erklärung“ gehört, die sich ja gegen lizenzgebührenfreie Verbreitung von Inhalten richtet – bei seinem Online-Auftritt eben Ähnliches treibt. SPIEGEL ONLINE bietet den Nutzern nämlich an, als angemeldete Mitglieder Bilder und andere Daten auf des Online-Spiegels Server hochzuladen, wo sie irgendwann unter einestages.spiegel.de das „kollektive Gedächtnis unserer Gesellschaft“ bilden sollen. Und was liest man in den Nutzungsbedingungen? SPIEGEL ONLINE erhalte mit diesem Upload das zeitlich und räumlich uneingeschränkte Recht, die eingereichten Produkte der Kreativität der Nutzer – seien es nun Bilder, Videos, Audio-Aufzeichnungen oder Texte – nicht nur honorarfrei zu verbreiten und zu vervielfältigen, sondern auch zu vermieten – sie also kommerziell zu nutzen, natürlich ohne daß die Urheber einen Cent dafür sehen. Und weil’s so schön ist: mit der Zustimmung zu dieser AGB müssen die Interessierten zustimmen, daß ihre Werke auch bei Beendigung der Mitgliedschaft weiterhin unter ihrem Namen auf einestages.spiegel.de veröffentlicht werden, und ganz explizit heißt’s, ein Anspruch auf Löschung derselben bestehe nicht. Kurz, die Nutzungsrechte an ihren Elaboraten überlassen diejenigen, die bei dem tollen Kollektivgedächtnisprojekt mitmachen, SPIEGEL ONLINE für alle Ewigkeit, und das natürlich kostenlos. Wobei allerdings hinzuzufügen wäre: daß nach Beendigung der Mitgliedschaft nicht nur die Onlinestellung von Inhalten auf einestages.spiegel.de selbst weiterhin erfolgt, sondern auch deren kommerzielle Nutzung, etwa qua Vermietung, wird in den AGBn nicht ausdrücklich gesagt, aber auch nicht explizit ausgeschlossen, weshalb dieser Punkt uneindeutig bleibt.

Hier geht’s nun zwar nicht um potentiell Peinliches (Herr Sathom hofft jedenfalls, daß kein „Spiegel“-Leser Fotos von sich beim Komasaufen hochlädt, zumal sich SPIEGEL ONLINE auch vorbehält, bestimmte Einsendungen nicht zu veröffentlichen), doch das Prinzip der Rechtsabtretung für alle Ewigkeit ist das gleiche. Und man stellt eben honorarfrei Inhalte zur Verfügung, die kommerziell zu nutzen man dem Anbieter gestattet (ihm also erlaubt zu tun, was laut „Hamburger Erklärung des Teufels ist).

Gefunden hat Herr Sathom dies bei wirres.net, und zwar in diesem Artikel. Tja, was soll man dazu sagen? Herr Sathom tut hier das, was der „Qualitätsjournalismus“ den Bloggern als amateurhaftes Treiben vorhält, was jene aber selbst tun, wenn sie bei dpa, „Bild“ oder „Spiegel“ einfach abschreiben, ohne noch einmal nachzurecherchieren (mit dem Unterschied, daß Herr Sathom nachrecherchiert hat, und sich die betreffenden „einestages“-AGBn noch einmal ansah): er verbreitet weiter, was er anderswo fand. Die Journalisten des „Spiegel“ aber, die vom Treiben ihres eigenen Online-Portals entweder nicht wissen oder es verschweigen, erweisen sich als entweder inkompetente oder unseriöse Berichterstatter, während die wahre Krone journalistischer, investigativer Recherche dem wackeren Blogger bei wirres.net zukommt – Chapeau. Der „Spiegel“-Verlag aber hat Nerven, in jener Küstenstadt-Erklärung gegen das zu wettern, was er selber treibt: kreatives Werk anderer sich lizenzgebührenfrei unter den Nagel zu reißen, es zu kommerziellen und Werbezwecken zu nutzen und den eigentlichen Schöpfern des Verwendeten sogar das Recht auf Widerruf ihrer Nutzungszustimmung vorzuenthalten.

Wobei allerdings dieses Verhalten von SPIEGEL ONLINE nicht einmal ein Einzelfall ist, bei dem man vielleicht (was ja verständlich wäre) Unsummen an Zahlungen an unzählige Privatpersonen vermeiden will; sondern tatsächlich ein branchentypisches Verhalten, das die Verlage in ähnlicher Weise auch ihren freien Mitarbeitern gegenüber an den Tag legen. Diese nämlich müssen nach dem Motto „Friß, Vogel, oder stirb“ üblicherweise sogenannte „Total-Buy-Out“-Verträge unterzeichnen, die ebenfalls dem jeweiligen Verlag das zeitlich, räumlich und inhaltlich unbegrenzte Recht zugestehen, ihre Beiträge nicht nur zu verwenden, sondern auch Dritten gegen Entgelt Nutzungsrechte daran zu übertragen (während die Autoren selbst mit dem einmaligen Honorar abgespeist sind). Mit anderen Worten: der Verlag kann weiter an des freien Journalisten Produkt verdienen, dieser aber ist von Teilhabe an diesen Einkünften ausgeschlossen. Es ist schon frivol, daß Verlage, die mit ihren freien Mitarbeitern so umgehen, dann in ihren Publikationen (im oben verlinkten Beispiel FAZ und „Zeit“) etwa wettern, die kostenlose Weitergabe ihrer Publikationen im Netz gefährde die Urheberrechte und Einkünfte (im „Zeit“-Artikel sieht man Schriftsteller schon um ihr „ohnehin prekäres Einkommensversprechen“ gebracht) derselben Autoren, denen diese Rechte gerade vom Verlag per Knebelvertrag regelmäßig abspenstig gemacht werden – weshalb die Journalisten selbst von Lizenzgebühren für die Online-Weiterverwertung ihrer Arbeiten ohnehin nichts abbekommen würden.

Übrigens: in der internationalen Online-Künstlercommunity deviantART, darin Herr Sathom Mitglied ist, löste der Versuch, exakt solche „ewigen“ Nutzungsrechte an den hochgeladenen Werken der Mitglieder einzuführen, einst einen Entrüstungssturm aus – ob die Nutzungsbedingungen von einestages.spiegel.de jemanden abhalten werden, seine Inhalte zur Verfügung zu stellen, weiß Herr Sathom nicht. Bezüglich persönlicher Daten scheinen da jedermann und -frau weniger sensibel, wie eben „facebook“ zeigt. Aber vielleicht liest ja auch niemand AGBn.

Werbung

Kommentar verfassen

Trage deine Daten unten ein oder klicke ein Icon um dich einzuloggen:

WordPress.com-Logo

Du kommentierst mit deinem WordPress.com-Konto. Abmelden /  Ändern )

Facebook-Foto

Du kommentierst mit deinem Facebook-Konto. Abmelden /  Ändern )

Verbinde mit %s

Diese Seite verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden..