:: Zensursulas Erben oder: Die Schreckensnacht der Reitenden Zensoren

Griechenland und die Euro-Krise beherrschen die Medien, und vielleicht ist das einer der Gründe, daß derzeit beinahe völlig unbemerkt von der Öffentlichkeit die Ministerpräsidenten der Länder einen Eingriff in die Selbstbestimmung mündiger BürgerInnen bei Nacht und Nebel durchwinken können, ohne groß dabei behelligt zu werden, nachdem vor noch nicht allzu langer Zeit ähnliche Bestrebungen der dafür als „Zensursula“ gescholtenen Frau von der Leyen auf breiten Widerstand stießen.

Bitte was ist los? Worüber erregt sich Herr Sathom denn jetzt wieder?

Gemeint ist der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV), vorangetrieben u.a. von Herrn Kurt Beck, der damit den Stab des Großinquisitors von Frau von der Leyen übernimmt; unter dem Deckmäntelchen des Jugendschutzes betreibt dieser Vertrag trotz vielfältiger fundierter Kritik – etwa seitens der Piratenpartei (siehe hier), aber auch z.B. des Abgeordnetenhauses von Berlin (siehe hier) – nach Auffassung von Kritikern, auch der von Herrn Sathom, die Installation einer Totalzensur des Internet durch die Hintertür (oder schafft zumindest die Voraussetzungen für eine solche).

Wie?

Es klingt an sich ganz harmlos: Webseiten sollen eine Alterklassifikation erhalten, ohne welche sie von Internetfiltern automatisch als „über 18“-Inhalte eingestuft würden. Dies gälte für deutsche ebenso wie für ausländische Seiten. Wohlgemerkt: die Blockade beträfe jede Internetseite, die keine Klassifikation aufweist, auch wenn dort nur Strickmuster für Wollsocken diskutiert werden.

Na und? Dann klassifiziere ich meine Seite eben…

Denkste. Die Klassifikation soll einigen Aussagen zufolge nicht von den Webseitenbetreibern selbst vorgenommen werden – etwa in einer Art FSK – sondern von einer „noch zu schaffenden Stelle“. Und sie würde Geld kosten. Wiederholt zudem, da die Klassifikation natürlich regelmäßig geprüft und erneuert werden müßte – so wie man auch für seinen neuen Personalausweis rappen muß, obwohl der Gesetzgeber die Erneuerung selbst von einem verlangt. Für viele Betreiber kleiner Webseiten könnte dies das finanzielle Aus bedeuten, während nur große Anbieter sich die Klassifikation leisten können. Die Angaben hierzu sind allerdings widersprüchlich – siehe dazu unten.

Betrifft das nicht nur Pornographie-Anbieter?

Nun ja, siehe oben. Wohlgemerkt bräuchten alle Seiten die Klassifikation – zumal wenn sie zur Pflicht erklärt wird. Das gälte für die Website von Klempnermeister Krause ebenso wie für die von „Dicke Hupen tuten besser“. Fener träfe es die Betreiber von Seiten, die – wie Herr Sathom, der damit sein Eigeninteresse offen zugibt – erotische Kunst, sei es in Form von Photographien, Malerei, Skulpturen o.ä. her- und ausstellen, und zwar auch dann, wenn Inhalte, die Kindern und Jugendlichen nun wirklich nicht zugänglich sein dürfen, durch ein Alterscheck-System geschützt sind und/oder die öffentlich zugänglichen Bereiche nicht „schlimmer“ sind als ein beliebiges „Stern“-Titelbild. Für Künstler, selbständige Photographen etc. entstünde unter Umständen ein nicht zu bewältigende finanzielle Belastung. Mit anderen Worten: es wäre eine Totalzensur durch Vernichtung der Möglichkeit vieler, ihre Inhalte überhaupt ins Netz zu stellen (womöglich der eigentliche Zweck der Übung?).

Trotzdem, was geht mich das an? Ich blogge ja bloß oder hab’ eine Teletubbies-Fansite…

Die Betreiber privater Webseiten und Blogs – auch der harmlosesten – wären von der Klassifikationspflicht ebenso betroffen wie der besagte Klempnermeister Krause. Sie stellt jeden unter Generalverdacht. Da klingelt’s in der Staatskasse, wenn es wirkich zum Modell der kostenpflichtigen Klassifikation kommt. Hinzu kommt, daß die Verfasser des JMStV den Begriff der „Pornographie“, der ohnehin bis heute nicht zureichend definiert werden konnte, weitgehend aufzuweichen und auszudehnen bestrebt sind: neben „einfacher“ soll auch „sonstige“ Pornographie – was immer das sein soll – eine „über 18“-Klassifikation zur Pflicht machen, was ermöglicht, anhand eines völlig willkürlich und beliebig auslegbaren, schwammigen „irgendwie Porno“-Begriffs je nach Ausmaß des eigenen Puritanismus quasi alles zum Hardcore-Porno zu erklären – eben zum „sonstigen“. Wenn der oder die geneigte LeserIn also mal aus Jux ein paar erotische Akt- oder Dessous-Fotos von sich hat machen lassen, und ein oder zwei davon stolz in irgendeinem nur registrierten Freunden zugänglichen Blog oder social network präsentiert, dann möge er/sie lieber aufpassen.

Wird das Ganze nicht heißer gekocht als gegessen? Wie schlimm kann es denn schon wirklich kommen?

Herr Sathom sieht allerdings Gefahr im Verzug, und das in nicht geringem Ausmaß; dieses exakt abzuschätzen, ist jedoch zugegebenermaßen schwierig, da die Informationslage uneindeutig und widersprüchlich ist, was sich bezeichnenderweise jedoch nicht zuletzt der Informationspolitik der Pro-Staatsvertrags-Fraktion verdankt, die das ihrige tut, das Projekt und dessen Details an der Öffentlichkeit vorbei durchzusetzen. So blieb Herrn Sathom trotz eingehender Recherche unklar, ob der individuelle Seitenbetreiber eine kostenpflichtige Klassifikation abgeben kann (und anderenfalls „nur“ automatisch „über 18“ gestuft wird) oder muß; unklar bleibt ferner, wie die Kontrolle bzw. Blockade solcher Seiten für minderjährige Nutzer aussehen soll. Man hört von Zugangskontrollsoftware für die Eltern (was diese angeblich dem Treiben ihrer Sprößlinge gegenüber so hilflose Klientel zur Abwechslung auch mal in Pflicht nehmen würde, und insoweit ja nicht falsch wäre), aber auch von Ansätzen, die dahin gehen, daß über 18 Jahre alte Personen zum Betreten von Websites, die als „frei ab 18“ gelten, Hardware-Komponenten wie Dongles erwerben oder sich gegenüber einer dritten Instanz (z.B. per PostIdent-Verfahren) als Erwachsene ausweisen müssen – was auf die nichtdigitale Welt übertragen etwa so wäre, als, müßte man Verlagshäusern seinen Personalausweis vorlegen, ehe man sich deren Zeitungen kaufen darf. Die totale Kontrolle läßt grüßen.

Gerade die Heimlichkeit und minimalistische Informationspolitik seitens der Architekten und Befürworter des Vertrages sowie die Verfahrensweise, mittels derer sie den Vertrag den Länderparlamenten aufzudrücken suchen, sind nach Herrn Sathoms Auffassung Grund genug, sich gegen den JMStV zu wehren. Eingehende Kritik etwa der Berliner Abgeordneten an Inhalt und Verfahren, aber auch Bedenken mit dem Thema befaßter Sachverständiger finden sich wie gesagt hier, weitere hier sowie hier (untenstehend) und hier (wer übrigens die verlinkten Artikel auf heise online liest, mag ruhig auch die verwandten Links unterhalb dieser einmal studieren, dort findet sich weiteres zum Thema). Hier wiederum äußert sich – allerdings im selben Artikel ebenfalls nicht unwidersprochen – ein Befürworter des JMStV, der alles als ganz anders und viel harmloser darstellt (was immer noch die Frage offenläßt, weshalb das Ganze so klammheimlich und auch gegenüber den Länderparlamenten undemokratisch abläuft; die Erklärung Herrn Stadelmaiers hierfür hält Herr Sathom für – freundlich gesprochen – wenig überzeugend).

Aber die Kinder, denkt niemand an die Kinder? Was ist mit dem Jugendschutz?

Herr Sathom ist allerdings verdammt noch mal sehr für Jugendschutz, etwa über Alterscheck-Systeme und – wenn’s keine Umstände macht – durch Eltern, die wirklich auf ihre Kinder achten, ihnen Respekt vor anderen vorleben und nicht zu feige und konfliktscheu sind, auch deren PCs und Mobiltelefone zu checken und Verbote auszusprechen, anstatt immer rumzunölen, daß sie das alles nicht unter Kontrolle hätten und es auch unmöglich zu leisten sei (was für ein Bullshit, Herr Sathom wurde in der nach-68er-Zeit groß und seine Eltern konnten trotzdem bestimmte Regeln durchsetzen, und wollt Ihr ihm wirklich erzählen, Ihr wäret zu faul oder zu  blöde, dem Desktop oder Mobiltelefon Eurer Kids gelegentlich mal überraschend auf den Zahn zu fühlen, und zu träge, gewisse Verbote – ggf. durch zeitweilige Wegnahme der Hardware – auch durchzusetzen und Euren Kindern zu erklären, weshalb Ihr nicht wünscht, daß sie dies oder jenes nicht goutieren? Und wenn Ihr es seid, soll ausgerechnet das auch noch Eure Ausrede sein?).

Die Sache ist nur leider die: zunächst einmal sind allein schon die Aussagen über die Auswirkungen von Pornographie auf Jugendliche von wissenschaftlicher Seite ausgesprochen widersprüchlich. Wird hier jeder negative Einfluß auf Jugendliche (wohlgemerkt: nicht auf Kinder) geleugnet und als Fiktion abgetan, so heißt es hier, daß Pornographie – man höre und staune, müßte das Erzkonservativen nicht gerade recht sein? – bei Jugendlichen ein „altmodisches“ (genau genommen, wie Herr Sathom nach Lektüre des Artikels meinen würde: ein zutiefst sexistisches und chauvinistisches) Männer- und Frauenbild präge. Hierzu muß Herr Sathom, dem fernliegt, diese Möglichkeit zu leugnen, allerdings Folgendes feststellen:

  • Auch Herr Sathom hat als Jugendlicher natürlich Sie wissen schon. Dennoch ist er weder ein Chauvinist, noch ein Sexist (hofft er zumindest). Dies beruht auf Einstellungen, Haltungen und Persönlichkeitszügen, die ihm sein Umfeld mitgab, auch die Schule unter Anderem; wenn solche Instanzen, zumal Eltern und Familie, versagen, dann nutzen Verbote auch nix (man bedenke: wir hatten kein Internet damals und „es“ ging trotzdem), würden sie hingegen ihrer Verantwortung zur Abwechslung mal wieder gerecht, wären Verbote unnötig, da ihre Kinder gegen schädliche Einflüsse gewissermaßen immunisiert wären.
  • Rollenklischees und Geschlechtsstereotypen werden unseren Kindern nicht erst durch Pornographie eingeimpft – sondern bereits den Kleinsten durch dauerhaft auf ihre zarten Gemüter einrieselnde Werbung (Mädchen = Barbie, die für Ken putzt, bevor der und sein Kumpel zur Party kommen, hysterisch-fröhlich besungen: „Schön, daß wir Mädchen sind!“, Jungs = Mach alle fertig mit Actiondreck aus Plastik), durch soziales und familiäres Umfeld u.v.m. Dies ist ein gesamtgesellschaftliches Phänomen (bzw. Problem), das infolge des neuen Konservatismus der letzten Jahre wieder zugenommen hat. Entsprechend vermitteln abwertende Frauenbilder und größenwahnsinnig-selbstherrliche Männerbilder schon die allseits als mainstream geltenden „Herrenmagazine“ auf ihren Hochglanzseiten, und Lifestyle- und Heimchen-am-Herd-Illustrierte erledigen den Rest. Das Meiste davon ist diesbezüglich nach Herrn Sathoms Auffassung tiefgreifender und schädlicher als ein geradliniger Porno.
  • Umgekehrt kann gerade ein künstlerischer, ggf. auch offensiver Umgang mit Erotik solche Klischees aufbrechen und in Frage stellen, Frauen und Männer anders zeigen (und ihnen dabei auch die Möglichkeit geben, sich selbst anders zu sehen, neu zu definieren) – und dies zu sabotieren oder ganz zu vereiteln, indem man zuläßt, daß Erzpuritaner derlei Umgang mit Sexualität mit „Pornographie“ in einen Topf werfen und beides gleichermaßen verfolgen, was die schwammige Rede von „sonstiger“ Pornographie ja zuläßt und sogar intendiert, will Herrn Sathom ein kultureller und zivilisatorischer Rückschritt, ja eine Barbarei scheinen. Tatsächlich ist der aktuelle JMStV-Entwurf diesen Charakters: er atmet eine miefige, feindselig-paranoide Sexualmoral im Stil der 1950er Jahre und stellt den Versuch dar, anhand eines unklaren, beliebig auslegbaren Begriffs von „Pornographie“ alles, was irgendeinem spinnwebüberzogenen Puritaner anstößig scheinen mag, pauschal in Bausch und Bogen gleich zu behandeln und zu zensieren, einzuschränken, zu verbannen: ein harmlos-sinnenfreudiges Bild ebenso wie üble, menschenverachtende Scheiße, alles in einen Topf gerührt als „Schmutz und Schund“ (um einen Eindruck davon zu geben, wie weit derlei gehen kann: Herr Sathom besuchte vor Jahren im ehrwürdigen Berliner Comicladen „Grober Unfug“ eine Ausstellung über die Anti-Comic-Hatz der 50er Jahre. Ausgestellt waren unter Anderem Auszüge aus dem zu jener Zeit sehr populären Buch eines zeitgenössischen amerikanischen Psychiaters über die üblen Auswirkungen der Comicheftchen; darin fand sich u.a. eine mehrfache Vergrößerung der Achselhöhle des an einer Liane schwingenden Tarzan, gepaart mit der Behauptung, ein dort sichtbarer Kringel stelle eine miniaturisierte Vagina dar, die Kinder unbemerkt per hypnotischer Suggestion frühzeitig sexualisiere. Herr Sathom denkt sich das nicht aus, Leute – es ist wirklich wahr und zeigt, wie weit es kommen kann, wenn man mit „Definitionen“ arbeitet, die quasi alles zu pornographisieren erlauben. Das Beispiel mag absurd und für die heutige Zeit undenkbar scheinen, doch zeigt es eben die Absurdität des Denkens der Zensoren auf und ebenso, wie weit diese unter Umständen gehen können und ggf. auch werden, wenn man sie läßt).
  • Last but not least – letztlich geht es darum, die eigene Entscheidung und das Surfverhalten Erwachsener zu kontrollieren, einzuschränken und Zwängen zu unterwerfen. Jugendschutz muß sein, aber er ist eine gesellschaftliche Aufgabe, die – wie Herr Sathom zu zeigen versuchte – anders gelöst werden muß; es gibt vieles im Internet (aber auch anderswo), das Herr Sathom verabscheut, doch wünscht er, als erwachsener, mündiger Bürger selbst entscheiden zu können, was er sich ansieht oder ggf. nicht, und nicht, selbst zum Kind herabgestuft und infantilisiert zu werden von Leuten, die für ihn entscheiden, was ihm zumutbar wäre, etwa indem sie ihm seine Entscheidungsmöglichkeit von vornherein vorenthalten oder ihn obrigkeitsstaatlich als prinzipiell Verdächtigen behandeln (Verschwinden von Webangeboten, die sich das technische oder finanzielle Drumherum der Klassifikation nicht leisten können, Kontrolle der Identität des Surfers über Dongles oder andere Identifikationen, Erschwerung des Zugangs zu allen Internetangeboten, etc.). Was durch den JMStV unter dem Vorwand des Jugendschutzes möglich wird, mit „chinesischen Zuständen“ zu vergleichen, wie es einige Kritiker tun, kann Herr Sathom jedenfalls nach eingehender Beschäftigung mit dem Thema leider nicht als Übertreibung bezeichnen (denn: natürlich gilt auch für ausländische Seiten, daß sie ausgefiltert und blockiert werden, wenn sie nicht als jugendfrei klassifiziert sind, was sie schon deshalb nicht sein können, da die Kennzeichnungspflicht nur in Deutschland gelten würde. Gewollt oder ungewollt schaffen Verfasser und Befürworter des JMStV damit wenn schon keinen „Chinese Firewall“, so doch die Grundlagen/Voraussetzungen für einen solchen).

Ob es nun – wie von Manchen befürchtet – zu „chinesischen“ Verhältnissen käme oder nicht, hinge natürlich maßgeblich davon ab, wie Filterung und Blockade nicht jugendfreier Inhalte (zu denen auch Zeitungsberichte über Gewalttaten u.v.m. zählen würden, nicht nur sexuelle Inhalte) denn nun genau funktionieren sollen. Gerade dies ist jedoch einigermaßen unklar – Filtersoftware für die Eltern wird propagiert, dürfte jedoch wirkunglos gegenüber computererfahrenen Jugendlichen sein, und andere mögliche Methoden (PostIdent-Verfahren etc.), die hier abrißartig vorgestellt wurden, sind wenig wünschenswert (zumal: wären die Eltern ihrerseits zur Anschaffung der Filtersoftware verpflichtet, ohne welche eine solche Maßnahme ohnehin ins Leere ginge?).

Dabei hätte Herr Sathom selbst überhaupt nichts gegen eine Kennzeichnungspflicht, wenn die Kennzeichnung gebührenfrei und einfach vorgenommen werden könnte (etwa durch Einfügen eines entsprechenden Meta-Tags in den Seitenquelltext). Herr Sathom wäre der letzte, der gegen ein solide durchdachtes und bürgerfreundliches Jugendschutzmodell opponieren würde; der vorliegende Ansatz ist jedoch nichts von alledem. Er ist bezüglich der praktischen und technischen Umsetzung unausgegoren, für den „ganz normalen“ Seitenbetreiber erheblich belastend, gegenüber dem erwachsenen Surfer, der sich nicht auf inländische Seiten beschränken mag, unfreundlich und dabei durchdrungen von einer bizarren Einschränkungs- und Kontrollwut gepaart mit einer Ermöglichung von Willkür (eben z.B. durch die „sonstige“ Pornographie), die für den mündigen Bürger besorgniserrregend sein müssen – um so mehr, wenn man das ebenfalls kritikwürdige Verfahren bedenkt, mittels dessen der Vertrag offenbar ohne große Diskussion zur vollendeten Tatsache gemacht werden sollte.

Schon gut, schon gut, alles sehr schlimm vielleicht  – aber was kann man schon tun?

Doch noch Einiges. Die Bremer Bürgerschaft ermöglicht die Teilnahme an einer Online-Petition gegen den Staatsvertrag, an der noch bis zum 20.05.10 teilgenommen werden kann. An die Petitionsausschüsse anderer Bundesländer muß man sich schriftlich (ja, ja, genau: ganz altmodisch mit Brief, nix klick und ab, aber keine Sorge, man lese weiter) wenden, wobei Herr Sathom die genauen Zeichnungsfristen nicht ermitteln konnte, allerdings vermutet, daß man sich sputen und bis zu einem ähnlich gelagerten Zeitpunkt handeln muß. Hierzu bietet Tobias Huch, der Initiator der Petition, die Möglichkeit, unter www.zensur-in.de ein vorbereitetes PDF zu generieren, das man nur sechzehn mal ausdrucken und unterschrieben an die Petitionsausschüsse der Länder senden muß; es ist auch möglich, der Einfachheit und Kostengünstigkeit halber die 16 verschiedenen Petitionen in einem Sammelumschlag an Herrn Huch zu senden, der diese dann an die Ausschüsse weiterleitet (dazu der Hinweis: wenn man an der Online-Petition der Bremer Bürgerschaft teilgenommen hat, erübrigt sich natürlich die postalische Petition an diese, also kann diese Seite des PDF ignoriert werden, was die Anzahl der Schreiben auf 15 reduziert; Herr Sathom übrigens hat es vorgezogen, seine Petitionen selbst einzeln zu verschicken, denn wiewohl Herr Huch ihm aufgrund seines Aktivismus als ehrenwerter Mann gilt, muß Herr Sathom ja seine Postadresse trotzdem nicht unbekannten Dritten auf die Nase binden). Herr Sathom meint: wem das alles zuviel Aufwand auf den letzten Drücker ist, kann sich ja – sofern er oder sie eben den Staatsvertrag ablehnt – immerhin an der o.g. Online-Petition beteiligen, das kost’ nischt und geht schnell. Da der JMStV einstimmig angenommen werden muß, würde ein „Nein“ eines Landesparlamentes schon ausreichen, ihn zu stoppen (was keine Aufforderung darstellt, sich auf Bremen zu beschränken, so man es ermöglichen kann, sich auch an die anderen Länder zu wenden – schließlich gibt es keine Garantie dafür, wie die Bremer stimmen, Petition hin oder her). Einfach so hinnehmen, als selbstbestimmter Erwachsener entmündigt zu werden, sollten man und frau auf keinen Fall.

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