Ein weiteres Thema der letzten quer-Sendung (Podcast hier) war die anstehende Patentierung des Genoms von Brokkoli durch einen US-Konzern.
Wen kümmert’s, mag man fragen. Nun, das Genehmigungsverfahren – dessen Erfolg weiteren Patenten auf Nutzpflanzen und –tiere Tür und Tor öffnen würde – hätte unmittelbar zur Folge, daß die patentierte Pflanze weltweit nur noch angebaut werden dürfte, wenn Bauern entsprechende Lizenzgebühren an den Patentinhaber zahlen. Ähnlich wie bei Genpatenten für menschliches Erbgut – die durchaus mal zur Folge haben können, daß die Suche nach Heilmitteln für bestimmte Krankheiten endgültig eingestellt wird, da Forschung und Herstellung für den Patentinhaber nicht rentabel wären, und Dritte entsprechende Entwicklungen nicht vornehmen dürfen – wird das Genom des Organismus, das teils durch natürliche Evolution, teils durch Generationen von Züchtern hervorgebracht wurde, zum Privatbesitz einer Wirtschaftsorganisation, die nicht mehr getan hat, als die betreffende DNA zu entschlüsseln.
Der Fall zeigt einmal mehr, wie dringend ein Patentrecht der Reform bedarf, das zuläßt, daß nicht nur Erfundenes, sondern auch Vorgefundenes patentiert und zu Privateigentum gemacht werden kann – womit die bestehende Gesetzgebung (ob sich entsprechende Gesetzeslücken der Inkompetenz der Legislative oder dem Einfluß von Lobbyisten verdanken, einmal dahingestellt) einem Trend folgt: Bestrebungen, beinahe alles zum Objekt privater Spekulation zu machen und damit der Allgemeinheit zu entziehen, sind schon seit geraumer Zeit Politik weltweit operierender Konzerne und wirtschaftsliberaler Rhetoriker. Dies betrifft nicht nur das Patentrecht, etwa in Form der Enteignung von Kranken am eigenen Genom, oder der Aneignung der Gene natürlich entstandener oder von Dritten mühselig erzeugter Organismen, sondern auch andere Bereiche, etwa die immer wieder stattfindenden Vorstöße, Trinkwasser (wohlgemerkt: nicht die Trinkwasserversorgung, sondern den Stoff selbst, einschließlich dessen, was als Regen vom Himmel fällt) zu privatisieren. Es gibt, könnte man sagen, in den Augen derer, die solche Begehrlichkeiten hegen, nichts, das nicht privatisiert werden kann – bis hin zur Luft, die wir atmen; wohin dies führt, zeigen im Bereich der Genetik Fälle, in denen Therapien gegen erblich bedingte Krankheiten nicht entwickelt werden, weil die jeweiligen Leiden zu selten und kommerziell nicht auswertbar sind. Patienten, deren Genom patentiert wurde und in irgendeiner Schublade verschwindet, haben eben Pech gehabt. Das Geschrei der Pharmaindustrie, als kürzlich der Patentierung von Stammzellen europaweit ein Riegel vorgeschoben wurde, sollte man vielleicht auch einmal unter diesem Aspekt betrachten.
Herr Sathom meint, man sollte endlich von dieser Form des Patentrechts abkommen und sich vielleicht ein Beispiel am virtuellen Raum nehmen – bestimmte Dinge müssen public domain bleiben, oder unter eine Lizenz ähnlich der GNU Public License gestellt werden, anstatt sie zu patentieren, und: was man nur findet, auch wenn man vielleicht aktiv danach gesucht hat, sollte keinem kommerziell verwertbaren Patent unterliegen dürfen (daß deswegen Forschungen eingestellt würden, glaubt ja wohl eh keiner wirklich – es ist immer noch genug Geld damit zu machen, etwa indem man ein Heilverfahren oder Medikament patentiert, sofern man denn wirklich eines zustande bekommt, oder eben eine eigene Brokkoli-Züchtung).