Wolfgang Schäuble hat ja schon in der Vergangenheit immer wieder recht seltsame Auffassungen geäußert, die hier schon behandelt wurden – etwa zum Thema Folter, oder dazu, daß man gerade Menschen, die unschuldig verurteilt wurden, nicht aus der Haft entlassen sollte, weil sie ja Rachegedanken hegen könnten; und wie es scheint, sind ihm solche Anwandlungen auch mit den Jahren nicht fremd geworden.
Denn: Der Schutz des Lebens sei nur ein relativer Wert, ließ sich der Bundestagspräsident nun kürzlich vernehmen, womit auch nur eine „relative“ Pflicht des Staates bestünde, Leben zu schützen oder zu retten. Worum es ging, waren natürlich die das Corona-Virus betreffenden Öffnungsdebatten.
Herrn Schäubles „Begründung“ für seine Ansichten (der exakte Wortlaut hier ab Min 19:34) wirkt dabei befremdlich: Nicht alles habe vor dem Schutz des Lebens zurückzutreten; Grundrechte würden sich gegenseitig beschränken, allein die Würde des Menschen sei unantastbar, der einzige absolute Wert, den das Grundgesetz nenne.
Da möchte man antworten: Richtig, Herr Schäuble, die Grundrechte umfassen kein Recht auf Unsterblichkeit – wie denn auch; aber gerade die von Ihnen so betonte Würde des Menschen begründet ein Recht, als menschliches Wesen würdig behandelt zu werden. Dazu gehört, den Tod von Menschen eben nicht – quasi als Kollateralschaden – bewußt in Kauf zu nehmen, sobald dies irgendwelchen Interessen dient. Die Menschenwürde verbietet, Personen in einer bestimmten körperlichen Verfassung – sei es Alter, Gesundheit oder vielleicht chronische Anfälligkeit, ob erworben oder vererbt – bewußt zu gefährden; selektiv die einen zu schützen, die anderen nicht. Gerade die Menschenwürde treten Sie durch Ihre Äußerungen mit Füßen. Denn Sie erklären bestimmte Menschengruppen, theoretisch sogar alle Menschen, implizit zu solchen, deren Tod man unter gewissen Umständen hinnehmen könne. (Wir reden hier, wohlgemerkt, von Zivilisten; nicht von Personen wie Soldaten oder Polizisten, die mit ihrer Berufswahl die Möglichkeit von Schaden an Leib und Leben freiwillig auf sich nehmen. Wir sprechen also mithin davon, daß Dritte – z.B. Politiker – entscheiden, ob jemand sterben müsse, ob diejenigen es wollen oder nicht.).
Man könnte auch sagen: Gerade indem er betont, daß allein der Grundsatz der Menschenwürde ein Absolutum darstellt, höhlt Wolfgang Schäuble diesen Grundsatz aus; bestimmte Menschengruppen, die besonders bedroht wären („Risikogruppen“) einer erhöhten Lebensgefahr auszusetzen, heißt, ihr Lebensrecht als geringwertiger einzustufen als andere Rechte (aktuell eher solche der Bequemlichkeit, etwa, zum Friseur gehen zu können). Eben das bedeutet, die Betroffenen ihrer Menschenwürde zu berauben. Vor Allem, weil man diese Menschen wissen lassen würde, daß und warum sie geopfert werden; wodurch man ihnen ihre Würde, das Gefühl, als menschliche Wesen von ihren Mitmenschen geachtet zu werden, nähme.
Schäubles „Argumentation“ ähnelt der, die er vor längerer Zeit zum Thema Folter vorgebracht hat: Wenn andere foltern – z.B. in Guantanamo – gäbe es an sich keinen Grund, die Ergebnisse der Folterverhöre nicht zu nutzen, wo sie doch schon mal da sind. Beide Gedankenspiele, zur Folter und zu Corona, sind um die Idee konstruiert, daß ja nicht man selbst „Böses“ tut, sondern daß andere es für einen erledigen, ggf. eine „Naturgewalt“, ein Virus (ein Zug, auf den manche Medienkommentatoren auch gern aufspringen); und man könne nun die Gelegenheit nutzen, politisch Gewolltes quasi „geschehen zu lassen“ – ohne selbst etwas ethisch ambivalentes getan zu haben. (Gewollt wäre hier die neoliberale Gesundheitspolitik, die durch Betten- und Stelleneinsparungen erst dazu geführt hat, daß man „ethische Abwägungen“ wie die, ob man Menschenleben riskiert oder per Lockdown die Infektionsrate niedrig hält, überhaupt anstellen muß; das Problem einer medizinischen Unterversorgung wird als Problem einer von außen ins System getragenen Naturkatastrophe interpretiert.)
Und so würde Herr Schäuble sicher niemals fordern, bestimmte Bevölkerungsgruppen wegen ihrer körperlichen oder sonstigen Verfassung gleich ins Jenseits zu schicken, oder z.B. die Altenpflege einfach mal abzuschaffen; wenn aber eine Pandemie die Leute dahinrafft, na ja, da kann man nichts machen.