:: Supergrundrecht Sicherheit

Ein kurzer Nachtrag zum Artikel :: Ausverkauf: Alles muß raus, in dem beiläufig die kürzliche Äußerung des Innenministers gestreift wurde, Sicherheit sei ein „Supergrundrecht“.

Erfunden hat die Floskel vom Supergrundrecht Sicherheit offenbar nicht der Minister selbst.

Wichtiger an ihr scheint etwas anderes – nämlich, daß Sicherheit von vornherein nicht zum Kanon der im Grundgesetz festgelegten Grundrechte gehört, also auch nicht als „super“ die übrigen ausstechen kann. „Sicherheit“ wird in der Verfasung schlichtweg nicht als Grundrecht benannt. Bedenklich ist in diesem Zusammenhang, daß dieser Umstand vielen medialen Berichterstattern, gleich ob zustimmend oder kritisch, nicht aufzufallen scheint.

Daß tatsächlich die Gewährleistung von Sicherheit eine staatliche Aufgabe ist, der die Grundrechte als Regulativ gegenüberstehen, und weshalb die Rede von Sicherheit als Grundrecht – super oder nicht – staatsrechtlich bedenklich ist, dazu hier ein Artikel.