:: Religion vs. Aufklärung 1:0

Nachdem kürzlich das Kölner Landgericht die Beschneidung von Jungen aus religiösen Gründen zur strafbaren Körperverletzung erklärte, war der weitere Verlauf der Ereignisse durchaus vorhersehbar.

Daß Religionsvertreter sich medienwirksam und lautstark empören, der Rechtsstaat schließlich einknicken und – wie mittlerweile geschehen – eine rechtliche Neuregelung in Aussicht stellen würde, erfolgte mit solcher Zwangsläufigkeit, daß man die Vortäuschung einer entsprechenden öffentlichen Debatte und die damit verbundenen Talkshows ebenso gut überspringen, und sofort eine Gesetzesänderung hätte durchwinken können.

Die Kampagne, die zu diesem Ergebnis führte, wurde von den Vertretern der großen Religionen mit professioneller Empörung und routiniertem Spiel auf der emotionalen Klaviatur der eigenen Gläubigen geführt; medial geschickt und wirkungssicher wurden alle Register, von verletzten Gefühlen zutiefst verunsicherter, im Innersten erschütterter Gläubiger über den Holocaust, bis hin zu Ängsten vor internationalen Reaktionen, gezogen.

Dabei wurden im Verlauf dieses emotionalisierten Feldzugs gerade von den Vertretern der Religionsgemenischaften prekäre Fragen an die Religion, die das Kölner Urteil aufwirft, vollkommen ignoriert – Fragen, denen der deutsche Staat und seine Politiker, die sich unisono auf die Seite der Religion schlugen, in ihrer aktuellen Reaktion ebenso wenig Beachtung schenken.

Fatal an dieser Entwicklung, so vorhersehbar sie auch sein mochte, ist Einiges.

1.) Die Interpretation der Religionsfreiheit

Die Frage, ob bestimmte Handlungen, sobald sie von den Ausführenden religiös begründet werden, nicht ansonsten geltenden rechtlichen Bestimmungen unterliegen sollen, läßt sich nur absolut beantworten: entweder positiv für jede religiöse Handlung, oder für keine. Wenn die die Justiziarin der SPD-Bundestagsfraktion, Brigitte Zypries, verlauten läßt, es könne nicht sein, „dass Jahrtausende alte Traditionen von Millionen von Menschen auf diese Weise in Deutschland infrage gestellt werden“ (Quelle: tagesschau.de), dann müssen sämtliche auf religiösen Vorstellungen basierenden Rituale und Verhaltensweisen vom Strafrecht ausgenommen werden; alles andere würde bedeuten, daß man bestimmten Religionsgemeinschaften mehr Religionsfreiheit zugesteht, als anderen.

So, wie die parteienübergreifende Zusatimmung und die politische Begründung für eine rechtliche Sonderregelung derzeit formuliert sind, bieten sie keine Handhabe, nicht auch andere Praktiken per Sonderrecht dulden zu müssen, darunter etwa die weibliche Genitalverstümmelung, in deren Vollzug je nach regionaler Spielart Schamlippen und Klitoris entfernt, und in manchen Fällen auch der Scheidenvorhof vernäht wird. Diejenigen, die diese barbarische und die Betroffenen meist schwer traumatisierende Praxis üben, könnten sich ebenso auf die Freiheit ihrer Religion berufen, wie die aktuell betroffenen Religionsgemeinschaften – und sie ihnen zu verweigern, würde bedeuten, bestimmten Religionen mehr Rechte zuzugestehen als anderen. Da zur Zeit die Flucht aus Ländern, in denen die Genitalverstümmelung praktiziert wird, als Asylgrund anerkannt wird, stünde eine Duldung nicht nur im Widerspruch zu jeder abendländisch-aufgeklärten Tradition, sondern hätte auch weitreichende Auswirkungen auf andere Rechtsbereiche (hier: das Asylrecht).

Die Schaffung von Gesetzen, die religiöse Praktiken vom für alle anderen Bürger gültigen Recht ausnehmen, bedeutet letztlich auch eine Kapitulation des in der Tradition der Aufklärung stehenden Staates; und mehr noch: sie bedeutet, daß der Staat sich seiner Verpflichtung entzieht, alle Bürger zu schützen, und einen rechtsfreien bzw. sonderrechtlichen Raum schafft, sobald eine ansonsten strafbare Handlung religiös begründet wird.

Die Konsequenzen für andere Tatbestände – neben der Beschneidung weiblicher Genitalien etwa die gern kritisierten Praktiken neureligöser Kulte, der sogenannten „Sekten“ – sind von den Verantwortlichen offenbar in ihrer panischen Reaktion auf die Lobbyarbeit der großen Religionsgemeinschaften nicht bedacht worden.

Theologisch dürfte sich dieser Problemkomplex kaum auflösen lassen. Um ein Beispiel zu nennen: die Zirkumzision bei Jungen einzufordern, weitaus tiefere Eingriffe bei Mädchen hingegen zu verweigern, würde auch muslimischen Glaubensvertretern schwerfallen, sofern sie dabei wiederum vor dem Hintergrund ihrer Religion argumetieren wollen. Im islamischen Raum etwa herrschen durchaus unterschiuedliche Auffassungen zu dieser Praxis vor, die von ihren Vertretern jeweils durch Hadithe des Koran begründet werden. Um so schlimmer, wenn in Aussagen wie der o.g. von Frau Zypries von „Jahrtausende alte Traditionen“ die Rede ist, und nicht einmal konkret von Religion – demzufolge müßten Genitalverstümmelungen auch dann erlaubt werden, wenn sie auf älteren Stammestraditionen beruhen, und keineswegs im Glauben gründen. Hier ist gedankenlos erklärt worden, daß jede Form von Brauchtum, auch wenn dabei Menschen geschädigt werden, besonderen Rechtsschutz genießen müßte.

Denn wie wollte man ein Verbot von Praktiken wie der Genitalverstümmelung bei Mädchen und jungen Frauen bergründen? Damit, daß sie nicht auf den religiösen Überzeugungen von Millionen, sondern nur weniger Tausender beruhen? Damit, daß das nun doch ein wenig zu weit gehe, Religionsfreiheit hin oder her? Oder damit, daß es sich nicht „wirklich“ um religiöse Traditionen handele, sondern „nur“ um stammeskulturelle (abgesehen davon, daß Frau Zypries ja deutlich gesagt hat, daß der Tatbestand der Tradition als solcher ausreicht – wer wollte sich anmaßen, zu beurteilen, was „wirklich“ religiös motiviert ist, wenn die Betroffenen es subjektiv als ihre Religion ansehen)?

Die aktuelle Reaktion der Politik ist also besorgniserregend, da sie der Möglichkeit weitgehender und äußerst brutaler Eingriffe in körperliche und seelische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen Tür und Tor öffnen könnte. Zumindest bisherige Verlautbarungen zeigen keine Einsicht in diese Gefahr; eilig vorgebracht, übersehen sie das grundsätzliche Problem, daß man Religionsfreiheit entweder graduell einschränken bzw. gewähren, bestimmter Religionen also bevorzugen oder benachteiligen, oder aber jedwede religiös begründete Praxis zulassen müßte. Selbst wenn das Gesetz sehr eng auf die Zirkumzison bei Jungen fokussiert wäre, würde es Forderungen nach weitergehenden Zugeständissen unabweisbar machen.

2.) Das Spiel mit der Angst vor dem Ausland

Eines der Druckmittel, die im Verlauf der öffentlichen Diskussion ins Feld geführt wurden, bestand in der Darstellung, das Urteil des Kölner Landgerichts würde im Ausland negative Reaktionen hervorrufen. Der von Religionsvertretern wie gesagt durchaus professionell und routiniert geführten Debatte ist gelungen, den Eindruck zu erwecken, daß dies der Fall sei; Äußerungen wie die des Außenministers Guido Westerwelle, daß es im Ausland „viel Kritik“ an dem Urteil gegeben habe, in der auch „große Sorge über die Folgen dieses Urteils für das Bild Deutschlands in der Welt“ zum Ausdruck gekommen sei (siehe hier), belegen den Erfolg.

Der Eindruck, der hier erweckt wird, ist also der einer allgemeinen Negativreaktion auf das Urteil mit verheerenden Folgen für den Ruf der Bundesrepublik. Ein Blick auf internationale Reaktionen im Web zeigt jedoch, daß diese weitaus differenzierter und sachlicher ausfielen, als hierzulande Glauben gemacht wurde, zumal das Kölner Urteil auf eine aktuell in vielen Ländern geführte Auseinandersetzung um Sinn und Unsinn der Zirkumzision trifft (siehe dazu auch Punkt 3.)). So zeigen etwa Leserkommentare zu BBC-Berichten über das deutsche Urteil, daß es durchaus nicht allgemein negativ aufgenommen wurde (siehe hier). Tatsächlich muß festgestellt werden, daß sich international viel Zustimmung zur Kölner Entscheidung findet, und das nicht nur bei in- und ausländischen Leseräußerungen, die sich vielleicht als Stammtischmeinungen abqualifizieren ließen. Weltweit opponieren sowohl konfessionslose und religionskritische, als auch religiös gebundene Gruppen gegen die gängigen Beschneidungspraktiken – während deutsche Medien beinahe ausschließlich die Kritik religiöser Verbände, und deren Befriedigung nach dem Einlenken der Regierung verbreiten.

Abgesehen davon, daß die Behauptung einer ausschließlich negativen Wirkung im Ausland also unwahr ist, bringt die reflexhafte Angstreaktion auf mögliche schlechte internationale Publicity zwei weitere, grundsätzliche Probleme mit sich: sie erzeugt den Eindruck, der Staat sei durch Hinweis auf vermeintliche internationale Reaktionen erpreßbar (was in diesem Fall erfolgreich gewesen wäre); und sie ist geeignet, den Verdacht zu nähren, daß deutsche Politiker bestimmte Entscheidungen (etwa bei der Bekämpfung des Neonazismus) nur treffen, wenn sie aus Imagegründen nicht mehr zu vermeiden sind, und nicht aus inhaltlichen Gründen. Oh, was soll’s: der Verdacht ist begründet. Und das politische Kasperltheater einmal mehr vorgeführt.

3.) Negative Auswirkungen auch auf den innerreligiösen Diskurs

Daß die Zirkumzision aktuell weltweit kritisch diskutiert wird, fand bereits Erwähnung. Die im Verlauf der Auseinandersetzungen um das Kölner Urteil angeführte Behauptung medizinischer Vorteile des Eingriffs wird beispielsweise auch international zunehmend als Mythos in Frage gestellt.

Darüber hinaus jedoch wurde ebenfalls unterschlagen, daß auch innerhalb der betroffenen Religionen durchaus geteilte Meinungen zur Vorhautbeschneidung anzutreffen sind, und daß sowohl jüdische als auch muslimische Männer teilweise gegen die derzeitige Praxis zu opponieren begonnen haben (nicht notwendigerweise gegen den Eingriff selbst, jedoch gegen dessen Ausführung um Säuglings- oder Kindesalter). Auch hier ist die Sachlage international eine andere, als hierzulande dargestellt. Auf entsprechende (auch innerreligiöse) Diskussionen verweisen unter anderem BBC Online-Artikel über die Kontroverse in den Niederlanden und in Großbritannien.

Die medienwirksame Inszenierung innerhalb Deutschlands lief darauf hinaus, innerhalb der Religionsgemeinschaften stattfindende Diskussionen zu verbergen, zu suggerieren, daß alle Angehörigen der eigenen Religion wie ein Block die gleiche Meinung teilen – und daß sie alle en bloc sich angegriffen, verletzt, verängstigt oder potentiell verfolgt fühlen. Daß manche Äußerungen Verantwortlicher auch dem Zweck dienten, bei den Mitgliedern der eigenen Religionsgemeinschaften Ängste erst zu schüren, um entsprechende Reaktionen verunsicherter Gläubiger dann wiederum als „Argumente“ anführen zu können, ist zumindest nicht von der Hand zu weisen; Äußerungen wie die des Moskauer Rabbiners Pinchas Goldschmidt, die Holocaust-Vergleiche herstellen (Quelle: tagesschau.de), sind als Reflex sogar verständlich, aber kaum als sachlich zu bezeichnen.

Tatsächlich muß zugestanden werden, daß die Bescheidungspraxis von der Mehrheit der Gläubigen in ihrer jetzigen Form als gerade für den jüdischen Glauben fundamental angesehen wird – allerdings, wie gezeigt, nicht für alle seiner Angehörigen, was immerhin Zweifel an ihrer theologisch begründbaren Notwendigkeit zuläßt. Befürchtungen, daß jüdisches und auch muslimisches Leben in Deutschland verunmöglicht werden, auch wenn sie wie im o.g. Fall sehr plakativ vorgetragen werden, sind insoweit verständlich. Doch Religion muß auch imstande sein, sich dem Diskurs zu stellen, anstatt lediglich durch Erzeugung von Stimmungen Privilegien zu verteidigen.

Indem sie massiv auf der vom Gericht in Frage gestellten Praxis beharrten, und dabei auf Ressentiments und Ängste bauten, haben sich die verantwortlichen Religionsvertreter letztlich auch einem innerreligiösen Diskurs über das Thema verweigert, und diejenigen Angehörigen ihres Glaubens, die einen solchen suchen, als nichtexistent behandelt: eine verpaßte Chance.

Einiges andere bleibt.

Lassen wir einmal die Frage beiseite, was ein transzendenter, omnipotenter, gütiger und liebevoller Weltenschöpfer davon haben soll, seinen Geschöpfen abzuverlangen, zum Zeichen seines Bundes mit ihnen Teile ihres Körpers abzuschneiden; derlei logische Haarspalterei wird den Gläubigen nicht beeindrucken. Bereits Freud mußte konsterniert feststellen, daß ein wesentliches Element des Glaubensaktes darin zu bestehen scheint, trotz aller sich aufdrängenden Widersprüche zu glauben, und es steht einiges dafür, daß das Festhalten an religiösen Vorstellungen angesichts sämtlicher Widersprüche, mit denen Logik und Realität sie konfrontieren, den Gläubigen eine Form von psychologischem bzw. emotionalem Gewinn beschert. Fragen wir auch nicht, welche sadistischen Impulse bei der Handlung eine Rolle spielen mögen, und welches Ausmaß an Verdrängung und Verleugnung notwendig sein muß, um diese nicht wahrzunehmen, sich vielmehr bem Vollzug als liebevoll zu erleben (Dieter Graumann, Präsident des Zentralrates der Juden in Deutschland, argumentierte, die jüdische Liebe zu Kindern sei legendär (Quelle: morgenpost.de); was allerdings eben das sein dürfte: eine Legende. Das Positivklischee suggeriert – auch innerhalb der eigenen Gruppe – daß es bezüglich der Kinderliebe keine individuellen Unterschiede zwischen einzelnen Angehörigen des jüdischen Glaubens gäbe, und daß diese Liebe prinzipiell größer wäre als bei anderen Menschen. Eine Absurdität – tatsächlich wird es diesbezüglich innerhalb der jüdischen Gemeinden ebensolche Varianzen geben, wie außerhalb). Solche Fragen würden zumindest orthodoxe Gläubige ebenso beleidigen, wie das Kölner Urteil es tat (das, nebenbei bemerkt, durch seine Klassifizierung des Rituals als Körperverletzung die Verdrängung gefährdete). Dieses schnelle Beleidigtsein selbst jedoch ist höchst interessant.

Betrachten wir einen anders gelagerten Fall. Derzeit befinden sich in Rußland die Mitglieder der Punk-Band „Pussy Riot“ in Haft, weil sie die Mutter Gottes in einem satirischen Gebet darum baten, etwas gegen einen gewissen Herrn Putin zu unternehmen. In ihren Zellen werden sie von russisch-orthodoxen Priestern heimgesucht; eine von ihnen wurde auf ihre Bitte, ihre Zelle zu verlassen, mit Weihwasser besprengt wie eine vom Teufel Besessene. Die satirische Aktion der Frauen sei „schlimmer als Mord“, äußerte sich dazu ein Kirchenoberer, der die Aktion mit den „Kirchenschändugen in den 30er-Jahren“ verglich (Quelle: Neues Deutschland; weitere Informationen zum Fall bei WELT online). Diese Aussage ähnelt in der Schärfe des Vergleichs der Vorgänge nicht zufällig der Holocaust-Assoziation Pinchas Goldschmidts. Sie zeugt vom Ausmaß, in dem Gläubige sich beleidigt und gefährdet sehen durch Taten und Meinungsäußerungen, die den Ungläubigen emotional weit weniger angreifen würden, wären sie gegen seine Überzeugungen gerichtet. Es spricht aus dieser hohen Empfindlichkeit letztlich die Infantilität des Glaubens – der Umstand, daß der Glaube ermöglicht, sich gegenüber einer projizierten Elternfigur (der man eigene Impulse als von ihr ausgehenden Befehl andichtet) wieder in eine kindliche, Gaben erbittende und Gnaden empfangende Position zu begeben. So wirkt auch die emotional hochgepeitschte, mal haßerfüllte, mal trotzig-beleidigte, mal verängstigte Reaktion Gläubiger auf Kritik letztlich gelegentlich kindlich. Sie erfolgt auf unbewußter Ebene nicht ganz zu unrecht, denn die Identität des Menschen (nicht nur des religiösen allerdings) beruht maßgeblich auf seinem irrationalen Weltbild, auf Identifikation mit archaischen Traditionen, im Falle der Religion auch auf Treue gegenüber einem machtvoll-autoritäten außermenschlichen Wesen, und wird somit durch Widerspruch ganz real gefährdet.

Der Infatilismus des Glaubens erklärt vielleicht auch, welche Gratifikationen Gläubige daraus beziehen, trotz offensichtlicher Widersprüche zu glauben: dies ermöglicht ihnen, sich einer autoritären Elternfigur unterzuordnen. Heinrich Mann stellte einst diesen Umstand in seinem Roman „Der Untertan“ mit großer Einsicht dar, als er schilderte, wie der Protagonist Diederich Heßling sich als „treu und gut“ (wohlgemerkt: seiner Mutter gegenüber) erlebt, weil er trotz längst besseren Wissens noch einige Zeit am Glauben an Christkind und Weihnachtsman festhält.

Den Gewinn, den die kritiklose Unterwerfung unter die Autorität der Tradition den Glaubenden bietet, hat ironischerweise gerade in der vergangenen Woche eine Vertreterin des Islam mit fröhlicher Offenheit formuliert, als sie in einer Folge der Talkserie „Anne Will“ zum Thema sinngemäß äußerte, daß derlei das Leben erleichtere. Man muß festhalten: die Abgabe eigener Verwantwortung, das Ausschalten eigenen empathischen Wahrnehmungsvermögens, die Vereinfachung des Lebens, indem man Diktaten folgt, kurz, gegenüber religiösen Autoritäten und Traditionen (allerdings: nicht nur religiösen, sofern sich religiöser und profaner Bereich für die historischen Zeiträume, in denen Traditionen meist entstanden, überhaupt trennen lassen) wieder Kind wird, machen etwas verführerisches am Glauben aus. Glaubensvertreter wissen das – und deklarieren es sogar als Vorzug.

Fatal sind jedoch nicht diese Dynamiken des Glaubens; fatal ist ihre Auswirkung auf das Leben aller, auch der Nichtgläubigen, auf einen Staat und eine Gesellschaft, die religiös neutral sein sollten. Es muß nicht so weit gehen wie im russischen Beispiel oder im Fall des klischeetypischen radikalfundamentalistischen religiösen Fanatikers; die Vorgänge um das Kölner Urteil zeigen, daß religiöse Insitutionen und Gemeinschaften weiterhin bestrebt sind, das gesellschaftliche und politische Leben ihren Interessen unterzuordnen. Das kann der Fall sein, wenn sie für sich auf Ausnahmen vom ansonsten allgemeingültigen Recht bestehen, auf eine juristisch bevorzugte Behandlung, die durch nichts anderes begründet ist, als daß sie eben dieses oder jenes glauben; es kann sich – durch den derzeitigen Erfolg ermutigt – auf viele andere Arten äußern. Immerhin kann öffentliche Kritik religiöser Vorstellungen, auch satirischer Art, in der Bundesrepublik Deutschland heute noch strafrechtlich verfolgt werden – weil die Verletzung religiöser Gefühle als geeignet betrachtet wird, den „öffentlichen Frieden“ zu stören (siehe hierzu den Wikipedia-Artikel zum sog. „Gotteslästerungsparagraphen). Dies bedeutet letztlich nichts anderes, als daß Gläubigen bzw. den sie vertretenden Institutionen zugestanden wird, aufgrund ihrer Gefühlslage juristisch privilegiert zu sein – etwa in größerem Ausmaß geschützt vor Kritik, als andere gesellschaftliche Gruppen.

Der Kotau der Politik vor den Gläubigen mag aktuell unvermeidbar sein, und ist dennoch eine Niederlage für die Aufklärung – sowohl für die atheistisch geprägte als auch die innerreligiöse. Deswegen ist er, obwohl vorhersehbar, so erschreckend. Er zeigt, daß wir von einer laizistischen Gesellschaft noch weit entfernt sind, und daß religiöse Gemeinschaften, so sie sich entsprechend zu inszenieren wissen, einen enormen lobbyistischen Einfluß ausüben. Emanzipatorische Aufklärung muß – auch innerhalb der Religionen – weiter fortschreiten, und bleibt auch heute noch durch gegenläufige Tendenzen konstant gefährdet. (Man mag abstreiten, und der Verfasser würde zustimmen, daß religiöser Glaube und Aufklärung überhaupt vereinbar wären, doch dies ist nicht das Thema dieses Artikels – Prozesse der Ablösung von überkommenen Traditionen jedenfalls sind auch innerreligiös möglich. Tatsächlich haben sie in allen großen Religionen immer wieder stattgefunden, oder diese hätten nicht überlebt.)

Der Gesetzgeber jedenfalls wird die Formulierung der anstehenden Gesetzesänderung sorgfältig überlegen und sie differenziert ausführen müssen – uns selbst das kann aus unter 1.) genannten Gründen bestenfalls eine problematische Regelung ergeben. Vorgänge wie jüngst die um das Meldegesetz lassen ebenso wie die jetzigen, hastigen Einlenkreaktionen befürchten, daß die notwendige Sorgfalt und Ruhe wirklich vorhanden sein werden.

P.S.: Worum es bei aller Kritik allerdings nicht gehen kann, ist, Gläubige unter Generalverdacht der Kindesmißhandlung zu stellen; hier liegt genug Dreck vor der Tür der Gesellschaft im Allgemeinen, unabhängig von Weltanschauung oder Tradition.

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