Aus aktuellem Anlaß:
Wer religiöse Gefühle besonderen Schutzes für würdig hält; sie zu verletzen als anderen – schwerer wiegenden – Tatbestand ansieht, als die Verletzung sonstiger Gefühle; postuliert damit eine Zweiklassengesellschaft.
Denn: Das religiöse Gefühl gilt ihm als höherwertig, verglichen mit dem areligiöser Menschen. Gläubigen räumt er ein größeres Recht ein, gekränkt zu sein, als etwa dem Marxisten angesichts einer Marx-Karikatur, dem Philosophen vor einer Schmähung des Sokrates. (Und: Ist es nicht merkwürdig, wie leicht beleidigt dieses religiöse Fühlen ist, wie so viel empfindlicher – wehleidiger? – als anderen zugestanden wird?)
Wer also religiöse Gefühle für besonders schützenswert hält – nicht bloß für ebenso wie andere – erklärt: Daß es eine Gruppe von Menschen gebe, deren Empfinden wertvoller ist; deren Gefühle mehr zu gelten hätten, als die anderer Menschen. Und deren Glaube mehr bedeutet als der eines, der etwa „nur“ an die Freiheit glaubt; oder den gleichen Wert aller Menschen.