:: Ist Kapitalismuskritik verfassungsfeindlich?

Ich bin gewiß kein unkritischer Fan der beiden einzigen wirklich linken Tageszeitzungen im Land, des Neuen Deutschland (nd) und der jungen Welt (jW). Ich lese beide gelegentlich, weil sie Standpunkte und Fakten präsentieren, die in der bürgerlichen Presse eher nicht, oder nur unter „ferner liefen“ abgehandelt werden; damit bieten sie ein notwendiges Korrektiv zur Weltdeutung der meist bürgerlich geprägten Medien. Zugleich gibt es in beiden Blättern genug altlinke Vorzeitmarxistïnnen, die man als notorische (und schon regelrecht hörige) Putin- und Chinafans bezeichnen kann, um beide nicht vorbehaltlos unkritisch zu lesen. Wie jede andere Zeitung eben auch.

Nun ist es allerdings so, daß die junge Welt seit geraumer Zeit vom Verfassungsschutz beobachtet wird (ein ähnlich benanntes rechtsextremes Blatt, die Junge Freiheit, pikanterweise nicht). Auf eine Anfrage der Partei die Linke hin rechtfertigte das Bundesinnenministerium diese Überwachung jüngst mit einer Begründung, die man nur als kurios bezeichnen kann – und, was Pressefreiheit und Demokratieverständnis angeht, als gelinde gesagt beunruhigend.

Ich will hier nicht alle Punkte dieser „Begründung“ wiedergeben – es empfiehlt sich, diesen Artikel im betroffenen Blatt selbst zu lesen, da er alle „Argumente“ des Ministeriums en detail abhandelt (dazu auch ein Interview mit Amira Mohamed Ali, Kofraktionsvorsitzende der Partei Die Linke). Hier will ich nur auf einen speziellen Punkt eingehen, den ich für besonders prekär halte.

Noch einmal: Es ist nicht so, daß ich die junge Welt bruchlos geil fände; doch das Bundesministerium des Inneren präsentiert hier eine Argumentation, und ein dahinter stehendes Denken, die selbst demokratiefeindlich sind – obwohl sie sich als gegen die Feinde der Demokratie gerichtet ausgeben. Was somit nicht nur die jW als solche gefährdet.

Kurz gesagt behauptet das Ministerium, „die Aufteilung einer Gesellschaft nach dem Merkmal der produktionsorientierten Klassenzugehörigkeit“ widerspräche „der Garantie der Menschenwürde. Menschen dürfen nicht zum ›bloßen Objekt‹ degradiert oder einem Kollektiv untergeordnet werden, sondern der einzelne ist stets als grundsätzlich frei zu behandeln.“

Diese Argumentation muß man sich allerdings mal auf der Zunge zergehen lassen.

Das Innenministerium sagt gewissermaßen: „Nicht diejenigen verstoßen gegen das Grundgesetz, die z.B. ihre Angestellten – etwa in Schlachthöfen, oder den Lagerhallen eines gewissen Online-Handelskonzerns – unter menschenunwürdigen Bedingungen arbeiten lassen; nicht sie verletzen die Menschenwürde. Nein, die das kritisieren, tun es. Denn durch ihre Kritik fassen sie diese Leute ja nicht als „freie“ Individuen auf, sondern z.B. als „Klasse“, der sie pauschal übereinstimmende Ziele und Handlungen vorwerfen. Damit berauben sie sie ihrer Menschenwürde.“ (Daß die Betreffenden selbst zuvor objektiv andere ihrer Würde beraubten, ist gleichgültig; ebenso, daß ja sie die Angestellten zum „Kollektiv“ gemacht haben – dem der Ausgebeuteten nämlich).

Ich meine – ehrlich, Innenministerium? Die Gesellschaft ist objektiv in „produktionsorientierte Klassen“ aufgeteilt, und diejenigen, die diese Aufteilung vornehmen, und sie oft menschenverachtend ausgestalten, sind die Privilegierten; und Ihr sagt, wer das ausspricht, greift die Menschenwürde an? Wirklich?

In der Lesart des Ministeriums – und damit der Bundesregierung – degradieren also nicht ausbeuterische Arbeitsverhältnisse oder brutale Mieten die Menschen zu „bloßen Objekten“, und es sind auch nicht die Profiteure dieser Zustände, die das tun; sondern diejenigen, die solche Verhältnisse und deren Profiteure kritisieren. Denn sie behandeln die Beteiligten ja nicht als „grundsätzlich frei“.

Aber – „frei“ wozu eigentlich? Es ist ja nicht so, als könne ein Rumäne, der im Schlachthof Frondienste leistet, oder eine alleinerziehende Mutter mit drei Jobs, einfach weggehen. Der ökonomische Druck macht sie ja bereits unfrei. Die niedrigen Löhne, aufgezwungen von einer neoliberalen Politik, tun das. Und die Nutznießerïnnen dieser Unfreiheit – Aktionärïnnen z.B. – teilen ja nun einmal gemeinsame Ziele, wie etwa die Aufrechterhaltung dieser Form der Ausbeutung. Und sind ebenfalls durch strukturelle Bedingungen in diese Position gestellt, und insofern auch nicht „frei“ (gäben sie ihr Verhalten auf, winkte auch ihnen vielleicht die Armut).

Diejenigen, die objektiv vorhandene Unfreiheit benennen, sind also nach Auffassung des Innenministeriums Feindïnnen der Freiheit – weil, äh, warum noch gleich? Weil sie nicht so tun, als ob wir alle frei wären? Ah, ja.

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